Zur geplanten Neuregelung der Umsatzsteuer hat die DGCC eine Stellungnahme verfasst: Der Gesetzentwurf zur Umsatzsteuer (§ 4 Nr. 21 UStG) sieht vor, dass künftig nur noch solche Bildungsveranstaltungen steuerbefreit sein, die der formalen oder beruflichen Bildung dienen. Die Deutsche Gesellschaft für Care und Case Management e.V. (DGCC) spricht sich entschieden gegen eine solche Engführung aus. Zudem ist geplant, dass eine mögliche Umsatzsteuerbefreiung nur bestimmten Aus- und Weiterbildungsträgern zu gewähren ist.
Gesamter Text der Stellungnahme der DGCC zur Umsatzsteuer und Bildung (PDF, 90 kB).
Weitere Informationen
Umsatzsteuerbefreiung bei privaten Bildungsträgern: Achtung, Neuregelung geplant! Von Susanne Christ, Rechtsanwältin/Fachanwältin für Steuerrecht, Köln
Link zur Petition: Keine Steuern auf Bildung
An die Obleute im Finanzausschuss des Bundestages: Dr. hc. Hans Michelbach (CDU), Lothar Binding (SPD), Dr. Florian Toncar (FDP), Fabio De Masi (Linke), Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen)
Nachtrag (15.10.2019): Im Finanzausschuss des Bundestages fand gestern eine Anhörung statt, u.a. zu dem Punkt „Umsatzsteuerliche Änderungen im Bildungsbereich“.