Deutsche Gesellschaft für Care und CaseManagement
 
Umsatzsteuer auf Weiterbildung gekippt

Umsatzsteuer auf Weiterbildung gekippt

Ausriss Steuerbescheid Umsatzsteuer
Foto: Tim Reckmann / pixelio.de

Die Folgen für die Weiterbildungs wären absehbar negativ gewesen: Ein Gesetzentwurf zur Umsatzsteuer (§ 4 Nr. 21 UStG) sah vor, dass künftig nur noch solche Bildungsveranstaltungen steuerbefreit sein, die der formalen oder beruflichen Bildung dienen. Auch die DGCC hat sich mit einer Stellungnahme im Verfahren klar positioniert und die geplante Besteuerung von Weiterbildungs-Maßnahmen deutlich kritisiert.

Bei einer Beratung im Finanzausschuss des Bundestages konnten verschiedene Vertreter die Position der Weiterbildungsträger deutlich vertreten. Nachdem sich der Bundesrat bereits im September den Bedenken angeschlossen hatte, ist der entscheidende Artikel vom Bundestag in seiner Sitzung am 07. November 2019 gestrichen worden.

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