Umsatzsteuer auf Weiterbildung gekippt
Die Folgen für die Weiterbildungs wären absehbar negativ gewesen: Ein Gesetzentwurf zur Umsatzsteuer (§ 4 Nr. 21 UStG) sah vor, dass künftig nur noch solche Bildungsveranstaltungen steuerbefreit sein, die der formalen oder beruflichen Bildung dienen.