Mit den §§ 8 und 11 des BtOG (Betreuungsorganisationsgesetz vom 4. Mai 2021) ist das bestehende Beratungs- und Unterstützungsangebot in Kontext der gesetzlichen Betreuung um das Instrument der erweiterten Unterstützung ergänzt worden. Bei diesem neu geschaffen Instrument handelt es sich um ein im Vorfeld einer Betreuung einzusetzendes temporäres Fall-Management, um die Einrichtung einer Betreuung möglichst zu vermeiden. „Sie [die Erweiterte Unterstützung] soll als konzeptionelle Grundlage eines ganz auf das Betreuungswesen fokussierten, zeitlich begrenzten, fachlich besonders qualifizierten Fall-Managements mit dem Ziel der Betreuungsvermeidung bzw. der Einschränkung der erforderlichen Aufgabenkreise dienen.“ (Bundesrat-Drs. 564/20 vom 25.09.2020, S. 479).
Nach einer Fachtagung im Herbst 2022 in Mainz haben sich Akteure aus dem Betreuungswesen und der DGCC zusammen geschlossen, die in der DGCC-Arbeitsgruppe „Erweiterte Unterstützung“ einen Konzeptvorschlag zur Umsetzung erstellen und Bausteine für ein Curriculum entwickeln.
Ansprechpartner: Vorstandsmitglied Prof. Dr. Peter Löcherbach