Deutsche Gesellschaft für Care und CaseManagement
 
Coaching und Case Management – Stellungnahme der DGCC

Coaching und Case Management – Stellungnahme der DGCC

Coaching Beratung Büro
Foto: Rainer Sturm / pixelio.de

Stellungnahme der DGCC zur Empfehlung des Deutschen Vereins zur Umsetzung der Förderung nach § 16i SGB II

Der Prozess der Integration in Arbeit erfordert im schwierigen Fall eine kompetente Begleitung. Sie ist für die Arbeitsagenturen und Jobcenter als „beschäftigungsorientiertes Fallmanagement“ konzipiert. Die DGCC gibt dazu seit Jahren fachlichen Rat. Sie hat auch begrüßt, dass der Gesetzgeber Ende 2019 zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsmarkt mit dem § 16i SGB II geregelt hat, dass während der Förderung eine „erforderliche ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung durch die Agentur für Arbeit oder einen durch diese beauftragten Dritten“ erbracht wird.

Nun hat der Deutsche Verein im Juni 2020 dazu Empfehlungen verabschiedet („Teilhabe am Arbeitsmarkt verwirklichen. Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Umsetzung der Förderung nach § 16i SGB II“)[1]. Die ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung  wird hier kurzerhand unter den Begriff „Coaching“ gebracht. Die Aufgabe bestehe darin, „die geförderte Person soweit in Bezug auf das Arbeitsverhältnis sowie ihre soziale und persönliche Situation zu stabilisieren, dass berufliche und soziale Integration dauerhaft gelingen kann“. Vorgeschlagen wird für die Wahrnehmung dieser Aufgabe der Einsatz von fachlich qualifizierten Coaches. Nicht eingegangen wird auf das in den Jobcenters und Arbeitsagenturen vorhandene Fallmanagement und das dafür qualifizierte Personal. Die Frage nach einem angemessenen Hilfearrangement bei komplexen Fallsituationen ist ja nicht unerheblich. Von daher scheint es sinnvoll, noch einmal Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Coaching und Case Management aufzuzeigen und zu erläutern. Das führt zu der Einschätzung , dass eine fachliche Betreuung nach § 16i SGB II durch ein Coaching nicht ausreichend ist.

Ein Coaching erfolgt personzentriert. Der Coachee ist als Person Träger der Problemlösung. Sache des Coaching ist es, sie mit der Person in ihrer Lebensführung herauszuarbeiten. Das Coaching-Konzept fokussiert damit stark auf eine personbezogene Beziehungskonfiguration. Es wird geschaut, wie durch die Interaktion zwischen Coach und Coachee Veränderungsmotivation, Selbstreflexionsfähigkeit sowie effektive Selbstmanagement- und Selbstwirksamkeitsförderung geschehen kann. Das ist selbstverständlich für die ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung hoch relevant, ist aber, salopp gesagt, zu kurz gesprungen. Es braucht für ein umfassendes Angehen nicht nur ein Coaching, es wird in vielen Fällen eine kooperative Leistungserbringung von mehreren Akteuren benötigt. So wird es darum gehen, informelle und formelle Hilfen zu koordinieren, Unterstützung unterschiedlicher Couleur zu bündeln und auf ein gemeinsames Ziel (Teilhabe am Arbeitsmarkt) hin auszurichten. Die einzelnen Leistungen und Unterstützungsangebote sind so heranzuziehen, dass sie passgenau auf die Bedarfssituation abgestimmt sind. Nicht ein Begleiter (Coach) ist dafür gefragt, sondern eine umsichtige, auf die ganze Lebenssituation und Lebensführung eingehende Betreuung. Sie zu arrangieren und durchzuführen, ist Sache des Case Managements bzw. des im Rahmen der Arbeitsagenturen bzw. der Jobcenter eingeführten Fallmanagements. Hier wird davon ausgegangen, dass die Unterstützungsleistungen vielfältig sind und die begleitende Betreuung durch viele, allerdings kooperierende, Akteure passiert. Die DGCC hat darauf hingewiesen, dass es verschiedene Modelle des Case Managements gibt, u.a. das allgemeine und das begleitende Case Management. Im begleitenden Case Management wird von der Fachkraft z.B. das Coaching als eigene Fachleistung erbracht, das in die Regieleistung des Case Managements eingebunden ist. Dieses Modell sorgt für eine Integration von Coaching und Case Management. Wichtig ist, dass die Fachkraft in der Lage ist, die unterschiedlichen Funktionen wahrzunehmen und tatsächlich die jeweiligen Spezifika zu beachten: Als Coach erbringe ich meine Fachleistung personenzentriert als eine von mehreren notwendigen (Dienst-, Beratungs- oder Unterstützungs-)Leistungen. Als Case Manager*in erbringe ich meine Fachleistung als Arrangeur*in (Regieführende) des gesamten Unterstützungsprozesses, die dafür Sorge trägt, gemeinsam mit der Person mit Unterstützungsbedarf eine umfassende Bedarfsermittlung durchzuführen, eine Gesamtplanung zu erstellen und durch Vernetzungsaktivitäten diesen Prozess zu gestalten und leistungssteuernd zu überwachen. Coaching und Case Management setzen beide auf ein Arbeiten mit den Klient*innen auf Augenhöhe, aber die Ausrichtung ist verschieden. Während das Coaching sehr stark auf die persönliche Beziehung „setzt“ und die personenbezogenen Ressourcen nutzen will, ist der Blick des Case Managements auf das (Versorgungs-) System gerichtet, setzt auf die (bisher unkoordinierte) Vielfalt von Unterstützungsmöglichkeiten, die „wie aus einer Hand“ die Maßnahmen und Arrangements bündelt. Es liegt auf der Hand, dass die Nutzung dieser Vielfalt nicht einfach ist und nicht nebenbei geschieht. Dazu ist fachliches Können gefragt, dass im Fall, mit den Akteuren, in Organisationen und in Netzwerken eine Systemleistung initiiert und begleitet. Die ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung nach § 16i SGB II braucht also ein Coaching, das in ein Case Management eingebettet ist.

 

Anmerkungen

[1] https://www.deutscher-verein.de/de/empfehlungenstellungnahmen-2020-teilhabe-am-arbeitsmarkt-verwirklichen-empfehlungen-des-deutschen-vereins-zur-umsetzung-der-foerderung-nach-16i-sgb-ii-3955,1936,1000.html

Zurück zum Text

Schreiben Sie einen Kommentar