Deutsche Gesellschaft für Care und CaseManagement
 
Politische Anerkennung für Case Management

Politische Anerkennung für Case Management

Politische Anerkennung für Case Management - Prof. Dr. Mennenemann bei der Anhörung im Deutschen Bundestag
Prof. Dr. Hugo Mennemann bei der Anhörung im Deutschen Bundestag (eigener Screenshot)

Ein Meilenstein für die DGCC

In den vergangenen Tagen haben sich relevante Entwicklungen im politischen Umfeld des Case Managements ergeben, die die Position der DGCC als Fachverband festigen.

Ein wesentlicher Meilenstein ist die Verabschiedung von § 13a SGB VI („Fallmanagement“) nach der dritten Lesung im Bundestag am 06.11.2025. In der uns übermittelten Rede von Herrn Dr. Nacke (MdB) werden unsere Einschätzungen ausdrücklich aufgegriffen. Besonders betont wird darin die Verantwortung der DRVen. Die Bundesregierung formuliert dazu klare Erwartungen: Alle Träger stehen nun in der Verantwortung, Fallmanagement im Sinne von Care und Case Management umzusetzen. Damit wird ein grundlegendes Bewusstsein für die Notwendigkeit geschaffen, dass die Träger der Rentenversicherung präventiv und proaktiv personenzentriert mithilfe von Fallmanagement zur Unterstützung beruflicher Teilhabe agieren. Sie können nun vor der Bewilligung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und Medizinischer Leistungen tätig werden.

Care und Case Management hat in Form des Fallmanagements im SGB VI nun erfolgreich die politische Bühne erreicht.

Alle relevanten Akteure – einschließlich Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Leistungsträger – und Organe wie Bundestag und Bundesrat befürworten Fallmanagement im SGB VI. In diesem Zusammenhang ist die DGCC der maßgebliche politisch relevante Fachverband, der gehört wird. Die neuen Leitlinien zu Care Management und Forschung flankieren diesen Prozess. Die nächsten Gesetzgebungsprozesse, in denen Care und Case Management wichtig werden, stehen bereits an. Im Referentenentwurf zur Reform des SBG II und III ist Fallmanagement in §28b Absatz 2 SGB III aufgeführt. Auch im SGB II sollte Fallmanagement, das in Jobcentern seit vielen Jahren (in unterschiedlicher Intensivität) umgesetzt wird, ausdrücklich benannt werden. Zudem wird sich ein weiterer Fokus im Zuge der Innovationsfond-Projekte verstärkt auf das Gesundheitswesen (SGB V) richten. Signale aus dem BMAS deuten weitere Fortschritte an: Es wird geprüft, Fallmanagement nach dem Vorbild des SGB VI ins SGB IX zu übernehmen. Dies würde allen Trägern der Eingliederungshilfe Spielräume für präventive und proaktive Maßnahmen bieten.

Bei den DRVen wird im Januar/Februar ein Gesamtkonzept verabschiedet, zu dem voraussichtlich die deutliche Mehrheit der Träger zustimmen wird. Die Haltung der Träger variiert allerdings. In den letzten 12 Jahren haben sich die meisten Träger über Beratungen und Schulungen nach den Grundlagen der DGCC auf den Weg gemacht, Case Management-Konzepte zu implementieren. Trotzdem werden weitere Entwicklungen und Implementierungsschritte erforderlich bleiben, um Care und Case Management vollumfänglich zu etablieren.

Kontaktieren Sie uns für weitere Details zu unseren Aktivitäten.

Erfolg nach 12 Jahren Beratung und Schulung der DRVen:
Alle schriftlichen Unterlagen und Stellungnahmen, auch die der DGCC:
https://www.bundestag.de/ausschuesse/a11_arbeit_soziales/anhoerungen/1117186-1117186

Die Anhörung im Ausschuss:
https://www.bundestag.de/mediathek/video?videoid=7643507
Beitrag der DGCC: Video 6:22 bis 12:46

Pressemitteilung nach der Anhörung
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1119172