Deutsche Gesellschaft für Care und CaseManagement
 
Pflegeberatung – Positionspapier der DGCC

Pflegeberatung – Positionspapier der DGCC

Pflegeberatung Deckblatt PositionspapierDie DGCC widerspricht der Forderung des Deutschen Pflegerates, Pflegeberatung nach §7a SGB XI sei ausschließlich Pflegefachpersonen vorbehalten. Demgegenüber stellt die DGCC klar: „Case Management gehört keiner Profession.“

Das Pflegekompetenzgesetz wird die Versorgung pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen verbessern. Die vorgesehene Stärkung der Kompetenzen von Pflegefachkräften ist unterstützenswert. Der Deutsche Pflegerat fordert allerdings in seiner Stellungnahme zum Pflegekompetenzgesetz, die Pflegeberatung nach §7a SGB XI ausschließlich Pflegefachpersonen vorzuhalten. Dieser Position des Deutschen Pflegerates, Pflegeberatung nach § 7a SGB XI sei ausschließlich Pflegefachpersonen vorbehalten, wird aus Sicht der Deutschen Gesellschaft für Care und Case Management entschieden widersprochen.

Pflegeberatung, die richtigerweise in ihrer Kernaufgabe in komplexen Hilfesituationen ein Versorgungsmanagement meint – vergleichbar mit §11 Abs.4 SGV V –, beinhaltet nicht notwendigerweise Vorbehaltsaufgaben der Fachpflegekräfte. Soweit in der Pflegeberatung Vorbehaltsaufgaben der Fachpflegekräfte berührt werden, sind diese zu beachten und Pflegefachpersonen sind im Rahmen des Versorgungsmanagements entsprechend einzubeziehen, wenn die Pflegeberatung nicht von Case Manager:innen mit einer Qualifikation als Pflegefachkraft durchgeführt wird. Übernehmen zertifizierte Pflegefachpersonen Aufgaben des Case Managements im Rahmen des § 7a SGB XI und berührt die Pflegeberatung die Kompetenzen anderer Berufsgruppen, etwa der Sozialen Arbeit, der Medizin etc. pp, so sind diese von den Pflegefachpersonen hinzuzuziehen.

Case Management gehört keiner Profession. Case Management zeichnet sich durch einen interprofessionellen Ansatz aus. Dieser kann und darf nicht infrage gestellt werden, auch
wenn die Profession der Pflege nachvollziehbar ihre Kompetenzen auch im Zusammenhang mit der „Pflegeberatung“ Ausdruck verleihen will. Zudem ist zu bedenken, dass eine
interdisziplinäre Zusammenarbeit die Qualität der Pflegeberatung fördern wird.

Lesen Sie hier das gesamte Positionspapier!