Deutsche Gesellschaft für Care und CaseManagement
 
Einführung einer ganzheitlichen Betreuung durch das Bürgergeld-Gesetz

Einführung einer ganzheitlichen Betreuung durch das Bürgergeld-Gesetz

Stellungnahme der DGCC/Fachgruppe Arbeitsmarktintegration zur Einführung einer ganzheitlichen Betreuung (§ 16k SGB II) durch das BürgergeldGesetz

Mit dem Bürgergeld-Gesetz wird zum 1.7.2023 ein neues Instrument zur ganzheitlichen Betreuung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten eingeführt (§ 16k SGB II). Die Fachgruppe Arbeitsmarktintegration der Deutschen Gesellschaft für Care und Case Management e. V. (DGCC) hat hierzu eine vom Vorstand verabschiedete Stellungnahme verfasst.

Darin wird das neue Instrument im Grundsatz begrüßt, gleichzeitig besteht ein Klärungsbedarf im Hinblick auf das in den Jobcentern etablierte Konzept des beschäftigungsorientierten Fallmanagements. Vor diesem Hintergrund werden organisatorische und rechtliche Anforderungen an eine qualitativ hochwertige Betreuung nach § 16k SGB II formuliert und das Verhältnis zum beschäftigungsorientierten Fallmanagement ausgelotet. Die DGCC – Fachgruppe Arbeitsmarktintegration wird sich dafür einsetzen, auch das beschäftigungsorientierte Fallmanagement als eigenständigen Leistungskomplex im SGB II einzuführen.

Die Stellungnahme findet sich hier zum Download als PDF (1 MB).