Deutsche Gesellschaft für Care und CaseManagement
 
DGCC e.V.

Weiterbildungsrichtlinien

Standards und Richtlinien für die Weiterbildung
Case Manager und Case Managerin DGCC

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TEIL 1 – Weiterbildungsrichtlinien

1. Ziele

Ziel der Weiterbildungsrichtlinien ist die Sicherstellung der Vorgaben für die Entwicklung von Fachkompetenz (Wissen und Fertigkeiten) sowie die Personale Kompetenz (Sozialkompetenz und Persönliche Kompetenz) entsprechend dem Qualifikationsprofil zertifizierter Case Manager*innen DGCC in personenbezogenen Dienstleistungssystemen.

2. Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassungsvoraussetzungen bestimmen sich nach den Zulassungsregelungen. (Erläuterungen dazu als PDF zum Download)

3. Kursgröße

Zur Sicherstellung der Qualität in der Weiterbildung beträgt die Gruppengröße in der Regel bis zu 20 Personen.

4. Zeitliche Struktur

Die Weiterbildung umfasst insgesamt 210 UE, eine UE entspricht 45 Minuten.
Die Weiterbildung ist aufgeteilt in folgende Bestandteile:

Struktur Umfang Präsenzanteil
Theoretische und anwendungsbezogene Grundlagen
(davon mindestens 96 UE theoretische Grundlagen)
144 UE davon mindestens 96 UE Präsenz
(Präsenz heißt real vor Ort anwesend sein, die verbleibenden UEn schließen alle Lernformen ein)
Selbstorganisierte Arbeitsgruppen 42 UE mindestens 12 UE Präsenz
Kollegiale Beratung
wahlweise Präsenz und/oder digitale Lernform
Supervision  24 UE 24 UE Präsenz
gesamt 210 UE mindestens 132 U
5. Inhaltliche Struktur

Die Inhalte der Weiterbildung entsprechen dem Qualifikationsprofil zertifizierter Case Manager*innen DGCC. Darüber hinaus sind die anwendungsbezogenen Grundlagen verbindlich. Die Case Manager*innen

  • verfügen über exemplarisches und vertieftes Wissen und Verständnis über mindestens ein oder mehrere Arbeitsfeld(er) bzw. Einsatzbereich(e) des Case Management
  • verfügen über einen Überblick in Bezug auf gesellschaftliche Grundlagen, aktuelle Rahmenbedingungen, Bedeutung und Problemstellungen des Case Managements
  • kennen die Ansiedlungsorte / Arbeitsfelder, die Ausgestaltung und Strategien von Case Management
  • kennen relevante gesetzliche und verwaltungsrechtliche Grundlagen für Case Management und können diese nutzen
  • verstehen die spezifischen Besonderheiten bei der Umsetzung des Phasenmodells des Case Management und sind in der Lage, diese umzusetzen
  • kennen die relevanten Instrumente und können sie fallspezifisch einsetzen
  • kennen Implementationsmodelle und sind in der Lage, die wesentlichen Aspekte der Systemsteuerung fallübergreifend in ihre Arbeit einzubeziehen
  • kennen und verstehen kommunale Planungs- und Steuerungsstrategien
  • kennen und nutzen relevante Literatur
  • kennen aktuelle Forschungsergebnisse zum Case Management
6. Selbstorganisierte Arbeitsgruppen

Die Weiterbildung umfasst 42 UE Selbstorganisierte Arbeitsgruppen mit

  • kollegialer Beratung und
  • weiteren Formen selbstorganisierten Lernens z.B. Bearbeitung persönlicher Entwicklungsaufgaben mit Case Management, Portfolioarbeit, Lerntagebuch, Exkursionen, Hospitationen, Austausch zum Handlungsfeld der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Konzeptentwicklung, Projektentwicklung.

Die Institute entscheiden nach eigenem Ermessen, in welcher Form die selbstorganisierten Arbeitsgruppen nachgewiesen werden.

7. Supervision

Die Supervision umfasst 24 UE und ist ein Reflexionssetting für eine praxisbezogene Anleitung hinsichtlich ausgewählter Fragenstellungen des Care und Case Management. Die Supervision wird im Kontext des Weiterbildungsangebotes vom Institut durchgeführt und verantwortet.

8. Methodik und Didaktik
  • Impulsreferate
  • Theoriearbeit
  • Gruppenarbeit und Plenumsdiskussion
  • Übungen und Training
  • Selbstreflexive Verfahren
  • Literaturstudium und -recherche
  • Exemplarische Fallarbeit
  • Konzeptentwicklung
  • Präsentation
  • Moderation
  • Nutzung und Anwendung digitaler Medien
9. Bewertungskriterien für die Abschlussarbeit

Die Abschlussarbeit umfasst 35.000 Zeichen. Das Thema der Abschlussarbeit wird mit der Kursleitung abgesprochen und von ihr genehmigt. Die Abschlussarbeit wird von der Kursleitung hinsichtlich des Erfolgs bewertet. Bei Nichtanerkennung kann die Arbeit mit einem neuen Thema einmalig wiederholt werden.

Formale Kriterien:

  • Verwendung von Fachliteratur
  • Wissenschaftliche Zitation
  • Literaturnachweis
  • Aufbau der Arbeit: Titelblatt, Inhaltsangabe, Text, Literaturnachweis, Abbildungsverzeichnis, Ehrenwörtliche Erklärung, Anhang
  • Wissenschaftlicher Sprachgebrauch

Inhaltliche Kriterien:

  • Einleitung mit Zielstellung, Fragestellung, Motivation und Aufbau der Arbeit
  • Hauptteil mit theoretischer und anwendungsbezogener Fallbearbeitung, Projekt- oder Literaturarbeit zu einem ausgewählten Thema des Case Managements
  • Schlussteil mit Aufgreifen der Fragestellung, Zusammenfassung, Fazit und Perspektiven
  • Struktur, logischer Aufbau und Differenziertheit des Themas hinsichtlich Case Management
  • Souveränität im Umgang mit den Materialien und Quellen
  • Wissenschaftliche Distanz
  • Unterscheidung von Darstellung und Bewertung
  • Innovationsgehalt /Entwicklung neuer Ideen und Ansätze
10. Zertifikat

Voraussetzungen:

  • Die Zugangsvoraussetzungen sind erfüllt,
  • Die Leistungsanforderungen des Instituts sind erbracht,
  • Die Präsenzpflicht ist erfüllt, das heißt höchstens 10% Fehlzeit der Präsenszeit aus den Bereichen der theoretischen und anwendungsbezogenen Grundlagen und Supervision (siehe Zertifizierungsordnung),
  • Die Abschlussarbeit ist bestanden;

Das Zertifikat bei erfolgreichem Abschluss lautet „Zertifizierte Case Managerin“ bzw. „Zertifizierter Case Manager“ mit dem Zusatz „DGCC“ und wird vom Weiterbildungsinstitut ausgestellt.

11. ECTS Punkte
  • Bundeslandspezifische Regelungen müssen bei der Vergabe von ECTS Punkten berücksichtigt werden.
  • Anerkannte Institute können bisher bis zu 15 ECTS Punkte für die Weiterbildung vergeben. Eine Abklärung mit der Anerkennungskommission wird empfohlen.

 

Anmerkung:

2019 überarbeitet von der AG Weiterbildung der DGCC: Christiane Bader, Sibylle Bernstein, Roswitha Gembris, Detlef Groß, Rudolf Pape, Ruth Remmel-Faßbender und Herma Tewes.

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