Deutsche Gesellschaft für Care und Case Management

 

Stellungnahme der DGCC zum Fachpersonal im Case Management

Die Deutsche Gesellschaft für Care und Case Management setzt sich ihrem satzungsgemäßen Zweck entsprechend für eine Verbesserung der humandienstlichen Versorgung von Menschen durch ein qualifiziertes Case Management ein. Dafür wird ein hinreichend kompetentes Fachpersonal gebraucht. Die DGCC anerkennt mit der personenbezogenen Steuerung der Versorgung und mit der Fallführung befasste Professionelle als Case Manager und Case Managerinnen, die durch ein einschlägiges Hochschulstudium, durch Praxiserfahrung und durch eine Weiterbildung im Case Management ausgewiesen sind. Für diese Qualifikation gibt es Standards, und die Anerkennung wird durch die Zertifizierungskommission der DGCC ausgesprochen.

Im Rahmen des Case Managements in verschiedenen Bereichen des Sozial- und Gesundheitswesens, der Pflege, des Versicherungswesens und der Beschäftigungsförderung werden Fachkräfte mit einzelnen Aufgaben betraut, ohne dass eine Zuständigkeit für das Case Management im ganzen gegeben ist. Sie informieren, verweisen weiter, beraten, begleiten, knüpfen und halten Kontakte und berichten im Prozess des Case Managements. Auch diese Mitwirkenden müssen mit dem Verfahren hinreichend vertraut sein, um ihre Funktion in der fallweisen Versorgung erkennen und entsprechend zweckmäßig und zielführend handeln zu können. Im Beschäftigungssystem werden diese Fachkräfte unterschiedlich bezeichnet; man spricht von "Fallmanagern", "Fallbegleitern", "Rehabilitationsberatern", "Integrationsbegleitern", "Patientenmanagern" und "Patientenbegleitern" usw. Insgesamt handelt es sich auf der Ebene der Kompetenz dieses Personals um eine Assistenz im Case Management. Unabhängig vom speziellen Einsatzgebiet und darauf bezogener Stellenbeschreibung der Fachkräfte sollten sie sich als Case Management - Assistentinnen bzw. Assistenten ausweisen können.

Um die Fachlichkeit im Case Management zu sichern, tritt die DGCC für eine einheitliche Qualifizierung zur Assistenz im Case Management ein. Als Basis dieser Tätigkeit wird eine sozialberufliche oder gesundheitsberufliche Fachausbildung vorausgesetzt. Hinzu kommt eine Weiterbildung im Verfahren. Die DGCC macht es sich zur Aufgabe, Standards für die Qualifikation von Case Management - Assistentinnen und Assistenten zu entwickeln.

 

Wortlaut der Stellungnahme zum Download.

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