Deutsche Gesellschaft für Care und Case Management

 

Richtlinien und Standards von DGSA, DBSH und DBfK - Übersicht

 

Hinweise

Die Zertifizierung zum Case Manager/in (DGCC) erfolgt nach einer erfolgreich abgeschlossenen Weiterbildung über die von uns anerkannten Institute.
Anträge auf Anerkennung als Case Management-Ausbilder/in oder als Weiterbildungsinstitut bitte in vierfacher Ausfertigung einsenden an:
Geschäftsstelle zur Zertifizierung von Case Management (GZCM)
c/o KFH-Mainz
Saarstr. 3
55122 Mainz

Voraussetzung für die Bearbeitung des Antrags durch die Kommission ist die Überweisung der Gebühr von 50,- EUR.
Diese Gebühr wird bei Anerkennung des Antrags mit den anfallenden Gebühren verrechnet. Im Fall einer Nichtanerkennung wird sie für die Bearbeitung einbehalten.
Die Bankverbindung für die Überweisung lautet:
Kontoinhaber: DGCC
Kontonummer: 200 010 585
Bankleitzahl: 550 501 20
Sparkasse Mainz

Einsendeschluss für die nächste Kommissionssitzung am Fr., 1. Juni 2012, ist der 18. Mai 2012.

Für Rückfragen steht das Kommissionsmitglied, Frau Prof. Ruth Remmel-Faßbender zur Verfügung.
Ein Gesprächstermin kann per eMail-Link vereinbart werden.

Die Anerkennung für Institute und Ausbilder/innen ist kostenpflichtig; für Case Manager/innen ebenfalls im Rahmen der Übergangsregelung.
Auskunft erteilt die Geschäftsstelle: 06131- 28944 44 (Frau Holzmann)