Deutsche Gesellschaft für Care und Case Management
Richtlinien und Standards von DGSA, DBSH und DBfK - Übersicht
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Auf den folgenden Seiten finden Sie Hinweise und Unterlagen zu Richtlinien
und Standards für die Arbeit der DGCC (für die DGCC sind die verabschiedeten
Richtlinen von DGSA, BBSH und DBfk gültig: Standards und Richtlinien für
die Weiterbildung: Case Management im Sozial- und Gesundheitswesen und in
der Beschäftigungsförderung vom 29.01.2003, geändert am: 22.12.2004):
- Weiterbildungs-Standards (auch als PDF-Datei zum download verfügbar)
- Praxis-Standards
gemäß den Richtlinien des Deutschen Vereins für Fallmanagement
- "Die berufsethischen Prinzipien" des DBSH
- Der "ICN-Ethikkodex" des DBfK (auch als PDF zum Download verfügbar)
- Stellungnahme der DGCC zum Fachpersonal im Case Management
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Siehe zum Thema Richtlinien und Standards auch die Angaben unter DGCC / Anerkennungskommission:
- Liste der zertifizierten AusbilderInnen und
- Liste der anerkannten Institute
- Liste der Kommissionsmitglieder
- die im Juli 2011 geänderten Zulassungsvoraussetzungen (als PDF zum Download)
- sowie die ab September 2009 geltende Zertifizierungsordnung
Hinweise
Die Zertifizierung zum Case Manager/in (DGCC) erfolgt nach einer erfolgreich abgeschlossenen Weiterbildung über die von uns anerkannten Institute.
Anträge auf Anerkennung als Case Management-Ausbilder/in oder als Weiterbildungsinstitut bitte in vierfacher Ausfertigung einsenden
an:
Geschäftsstelle zur Zertifizierung von Case Management (GZCM)
c/o KFH-Mainz
Saarstr. 3
55122 Mainz
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Jedem Antrag ist beizufügen:
- eine ausführliche Antragsbegründung
- die Checkliste im Sinne der Überprüfung nach den Standards/Richtlinien (bei der Geschäftsstelle anzufordern; E-Mail: eMail-Link)
- ein Lebenslauf
- Kopien, Referenzen etc., die die angegebene Qualifikation zum CM belegen
Voraussetzung für die Bearbeitung des Antrags durch die Kommission
ist die Überweisung der Gebühr von 50,- EUR.
Diese Gebühr wird bei Anerkennung des Antrags mit den anfallenden Gebühren
verrechnet. Im Fall einer Nichtanerkennung wird sie für die Bearbeitung
einbehalten.
Die Bankverbindung für die Überweisung lautet:
Kontoinhaber: DGCC
Kontonummer: 200 010 585
Bankleitzahl: 550 501 20
Sparkasse Mainz
Einsendeschluss für die nächste Kommissionssitzung am Fr., 1. Juni 2012,
ist der 18. Mai 2012.
Für Rückfragen steht das Kommissionsmitglied, Frau Prof. Ruth Remmel-Faßbender
zur Verfügung.
Ein Gesprächstermin kann per eMail-Link
vereinbart werden.
Die Anerkennung für Institute und Ausbilder/innen ist kostenpflichtig;
für Case Manager/innen ebenfalls im Rahmen der Übergangsregelung.
Auskunft erteilt die Geschäftsstelle: 06131- 28944 44 (Frau Holzmann)
