Deutsche Gesellschaft für Care und CaseManagement
 
DGCC e.V.

Anerkennungskommission

Die Anerkennungskommission für zertifizierte Case Management Weiterbildungen ist mit Beschluss der DGCC Mitgliederversammlung (Satzung § 10) vom 31. Januar 2006 nun unter dem Dach der Deutschen Gesellschaft für Care -und Case Management integriert. Träger der Anerkennungskommission bleiben wie bisher die Deutsche Gesellschaft für Soziale Arbeit (DGSA), der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) und der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) und die Bundesagentur für Arbeit (BA). Das bisher verliehene Zertifikat als Case Manager/-in (DGSA, DBSH, DBfK) oder Case Management-Ausbilder/-in (DGSA, DBSH, DBfK) im Sozial- und Gesundheitswesen und in der Beschäftigungsförderung behält nach wie vor seine Gültigkeit und wird auch von der DGCC anerkannt.
Möchten Sie dennoch einen Austausch Ihres Zertifikates, wird für die Neuanfertigung eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 EUR erhoben.

Birgit Grosch
i.A. der Anerkennungskommission

Die Anerkennungskommission setzt sich zusammen aus Vertreter*innen der DGSA, des  DBSH, des DBfK und der Bundesagentur für Arbeit.

Hinweise

Die Zertifizierung zum Case Manager/in (DGCC) erfolgt nach einer erfolgreich abgeschlossenen Weiterbildung über die von uns anerkannten Institute.

Anträge auf Anerkennung als Case Management-Ausbilder/in oder als Weiterbildungsinstitut bitte als PDF einsenden an die Mailadresse der Anerkennungskommission.

Jedem Antrag ist beizufügen:

  • eine ausführliche Antragsbegründung,
  • ein Lebenslauf,
  • Kopien, Referenzen etc., die die angegebene Qualifikation zum CM belegen.

Voraussetzung für die Bearbeitung des Antrags durch die Kommission ist die Überweisung der Gebühr von 50,- EUR. Diese Gebühr wird bei Anerkennung des Antrags mit den anfallenden Gebühren verrechnet. Im Fall einer Nichtanerkennung wird sie für die Bearbeitung einbehalten.

Die Bankverbindung für die Überweisung lautet:
Kontoinhaber: DGCC
Kontonummer: 200 010 585
Bankleitzahl: 550 501 20
IBAN: DE03 5535 0010 0200 0105 85
BIC: MALADE51WOR
Sparkasse Rheinhessen

Sitzungen der Anerkennungskommission

Die nächste Sitzung der Anerkennungskommission findet statt am 07. Oktober 2024.
Der Einsendeschluss dafür ist der 12.08.2024.

Die folgende Sitzung ist am 07. April 2025
(Einsendefrist: 10.02.2025).
Die übernächste Sitzung findet am 08. September 2025 statt
(Einsendeschluss: 14.07.2025)

Für Rückfragen steht die Anerkennungskommission gerne zur Verfügung. Alternativ kann ein Gesprächstermin per E-Mail-Link vereinbart werden.

Die Anerkennung für Institute und Ausbilder*innen ist kostenpflichtig; siehe dazu die geltenden Anerkennungsrichtlinien.
Auskunft erteilt die Geschäftsstelle: Tel. 01522-868 22 80

Hinweis zum Fragebogen zur Re-Zertifizierung von Ausbildern/Ausbilderinnen: Bitte verfahren Sie wie im Anschreiben der Aufforderung zur Re-Zertifizierung angegeben. Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen als PDF-Dateien per Mail an die Anerkennungskommission zu den jeweiligen Fristen ein.

Hinweise und Fragebogen zur Re-Zertifizierung von CM-Ausbildungs-Instituten: Bitte füllen Sie den Fragebogen aus und reichen Sie ihn – ggf. zusammen mit weiteren Unterlagen – per Mail an die Anerkennungskommission ein.